Der Bezirksführungsstab
BFKDO Krems
Zur Durchführung der durch das NÖ Feuerwehrgesetz, die Dienstordnung der Feuerwehren, das NÖ Katastrophenhilfegesetz und dazu erlassener Dienstanweisungen (insbes. DA 5.4.1 - KHD) ist es erforderlich für das Bundesland Niederösterreich einen Landesführungsstab–Feuerwehr (LFÜST-Feuerwehr) bzw. Bezirksführungsstäbe-Feuerwehr (BFÜST-Feuerwehr) einzurichten. Der Landes-/Bezirksführungsstab-Feuerwehr ist eine Informations-, Service- und Öffentlichkeitskoordinationsstelle bei Katastrophen und bei länger andauernden, größeren Einsätzen.
Der Führungsstab–Feuerwehr ist das Instrument des Landes- bzw. Bezirksfeuerwehrkommandanten zur Unterstützung bei der Erfüllung ihm übertragener Aufgaben gemäß § 8 Abs. 2 NÖ KHG sowie bei größeren Einsätzen und ist in organisatorischer Hinsicht eine fixe Einrichtung.
Alle Mitglieder, Sachgebietsleiter und das Stabshilfspersonal des Führungsstabes–Feuerwehr, sowie die Verbindungsoffiziere zum behördlichen Führungsstab werden im Katastrophenfalle und bei größeren Feuerwehreinsätzen über Auftrag des Landes- bzw. Bezirksfeuerwehrkommandanten einberufen.
Der Führungsstab-Feuerwehr gliedert sich in:
- Landes- / Bezirksfeuerwehrkommandant
- Landes- / Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreter
- Adjutant
- Leiter des Verwaltungsdienstes beim BFKDO (nur BFÜST)
- KHD-Bereitschaftskommandant (nur BFÜST)
- Sachgebietsleiter S 1 bis S 6
- Verbindungsoffizier(e) zum behördlichen Führungsstab
Im Bedarfsfall beizuziehende Personen und Funktionen:
- Bezirkssachbearbeiter
- Zugskommandant des KHD-Kommandozuges (mit Zugtrupp, Versorgungsgruppe, Nachrichtengruppe und Sanitätsgruppe)
- Bezirksfeuerwehrarzt
- Kommandanten der Sonderdienste
Grundlagen:
- NÖ Feuerwehrgesetz
- Dienstordnung der Freiwilligen Feuerwehren
- NÖ Katastrophenhilfegesetz
- Richtlinie für das Führen im Katastropheneinsatz
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